Die Anwältin
Ute Geenen
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin CfM
Wirtschafts-Mediatorin CfM
Berufliche Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Bonn
- Erstes Juristisches Staatsexamen 1984 in Bonn
- Referendariat von 1985 bis 1988 in Düsseldorf mit Wahlstation in einer
Anwaltssozietät in San Francisco, USA
- Zweites Juristisches Staatsexamen Januar 1988 in Düsseldorf
- Zulassung als Rechtsanwältin 1988, zunächst Tätigkeit als
angestellte Anwältin in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei
in Düsseldorf
- seit Januar 1989 selbständige Anwältin in Hilden
- seit August 1997 zugleich Fachanwältin für Familienrecht
- seit Januar 1999 zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Teilnahme an der Intensiv-Ausbildung zur Mediatorin CfM, Zeitraum Februar bis Mai 2002, mit Zertifizierung durch die Zentrale für Mediation (CfM) zur Mediatorin CfM
- Teilnahme am Aufbaumodul "Wirtschaftsmediatorin CfM" mit Zertifizierung durch die Centrale für Mediation (CfM) zur Wirtschafts-Mediatorin CfM im Mai 2003
- seit 2007 auch Leitung von Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaften der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Landgericht Düsseldorf für das Gebiet Arbeitsrecht.
Zur laufenden eigenen Fortbildung der Rechtsanwältin siehe Fortbildungsveranstaltungen.
Berufliche Mitgliedschaften
Weitere Angaben nach § 6 n. F. Teledienstgesetz (TDG)
Die Rechtsanwältin ist in Deutschland zugelassen. Sie unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer, insbesondere in ihrer Sammlung zum Berufsrecht.
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