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Ute GeenenRechtsanwältin zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Sie suchen Rechtsberatung? Ich verfüge über langjährige Erfahrung in allen Bereichen, die in einer Allgemeinkanzlei anfallen, und bin verstärkt auf den Gebieten des Familienrechts, Erbrechts, Arbeitsrechts, Verkehrsrechts und Forderungseinzugs tätig. Ich vertrete Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Für nähere Informationen klicken Sie bitte eine der folgenden Seiten an:
Seit dem 01. 01. 2000 kann jeder bei einem Amts- oder Landgericht zugelassene Rechtsanwalt vor allen Amts- und Landgerichten in sämtlichen Verfahren auftreten - bundesweit. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17. 12. 1999 wurde im BGBl. I S. 2446 f., ausgegeben zu Bonn am 22. 12. 1999, verkündet. Quelle: www.brak.de |